Was erleben Kinder?
Appell der Riedstädter Frauenbeauftragten zum Tag gegen Gewalt an Frauen: Auch an die Kinder denken ... Artikel lesen
Mein Name lautet Jennifer Muth, ich bin nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG), sowie nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Die Frauen und Gleichstellungsbeauftragte ist nach der Hessischen Gemeindeordnung für alle Bürger*innen der Stadt Ansprechpartnerin.
Grundlage der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. In diesem Artikel ist definiert:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Gleichberechtigung bedeutet, dass allen Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird. Alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, ihr Leben nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu gestalten – im Beruf, in der Familie, im Privatleben und in der Gesellschaft. Das Geschlecht darf dabei keine Hürde sein.
Trotz der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit heute immer noch anders aus. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten setzen sich im Rahmen ihrer Aufgabenstellung dafür ein, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen und die gleichberechtigte Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu fördern. Sie informiert über weitergehende spezielle Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Seit Dezember 2024 bin ich in der zweiten Amtszeit Sprecherin der LAG Hessischer FrauenbürosEine Arbeitsgemeinschaft in der sich Kolleginnen aus ganz Hessen vernetzen, für die Chancengleichheit von Frauen einstehen.
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt wurde - gegenüber den vorangegangenen Plänen - aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in einer wesentlich erweiterten Form vorgelegt. Neben den rein statistischen Auswertungen sind jetzt auch einige inhaltliche Aussagen über die Zielsetzung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten konkret und anschaulich erläutert.
Den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt können Sie hier einsehen und herunterladen.
4b HGO - Gleichberechtigung von Frau und Mann
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)
Im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) ist geregelt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Durchführung des Gesetzes überwacht. Sie ist direkt dem Bürgermeister unterstellt. Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://soziales.hessen.de/familie-soziales/frauen/hessisches-gleichberechtigungsgesetz.
Antidiskriminierungsgesetz (AGG)
Alle Menschen sind gleich wichtig und haben die gleichen Rechte - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Eine diskrimierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen Vorteile. Näheres dazu entnehmen Sie dem Antidiskrimierungsgesetz (AGG).