Stadtpolizei
Die Straßenverkehrsbehörde sorgt durch Anordnung der Beschilderung gemäß der StVO für einen sicheren und geordneten Verkehr. Dazu erlassen wir verkehrsrechtliche Anordnungen, stellen unter anderem Schwerbehinderten- und Bewohnerparkausweise aus. Vielfältige Anliegen wie Bearbeitung von Sondernutzung öffentlicher Flächen für Gerüste, Container oder Plakatierungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
Der Aufgabenbereich des Außendienstes der Stadtpolizei beinhaltet die Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs, sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Bei Verstößen leiten wir die Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und bearbeiten Bußgelder.
Herr Gremm
Dienstgruppenleitung Stadtpolizei
Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnungen, Schwerbehindertenausweise, Bewohnerparkausweise usw.), Sondernutzungen (Gerüste, Container, Lagerung von Material, Plakatierungen usw.), Gefahrgutüberwachung
- Telefon:
- 06158 181-651
- E-Mail:
- stadtpolizei@riedstadt.de
Herr Knecht
Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs
- Telefon:
- 06158 181-651
- E-Mail:
- stadtpolizei@riedstadt.de
Herr Laux
Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs
- Telefon:
- 06158 181-651
- E-Mail:
- stadtpolizei@riedstadt.de
Herr Littwin
Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs
- Telefon:
- 06158 181-651
- E-Mail:
- stadtpolizei@riedstadt.de
Frau Yildirim
Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs
- Telefon:
- 06158 181-651
- E-Mail:
- stadtpolizei@riedstadt.de
Frau Zienkiewicz
Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder
- Telefon:
- 06158 181-651
- E-Mail:
- stadtpolizei@riedstadt.de