Stadtpolizei

Die Straßenverkehrsbehörde sorgt durch Anordnung der Beschilderung gemäß der StVO für einen sicheren und geordneten Verkehr. Dazu erlassen wir verkehrsrechtliche Anordnungen, stellen unter anderem Schwerbehinderten- und Bewohnerparkausweise aus. Vielfältige Anliegen wie Bearbeitung von Sondernutzung öffentlicher Flächen für Gerüste, Container oder Plakatierungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

Der Aufgabenbereich des Außendienstes der Stadtpolizei beinhaltet die Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs, sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Bei Verstößen leiten wir die Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und bearbeiten Bußgelder.

Herr Gremm

Dienstgruppenleitung Stadtpolizei
Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnungen, Schwerbehindertenausweise, Bewohnerparkausweise usw.), Sondernutzungen (Gerüste, Container, Lagerung von Material, Plakatierungen usw.), Gefahrgutüberwachung

Telefon:
06158 181-651
E-Mail:
stadtpolizei@riedstadt.de

Herr Knecht

Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs

Telefon:
06158 181-651
E-Mail:
stadtpolizei@riedstadt.de

Herr Laux

Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs

Telefon:
06158 181-651
E-Mail:
stadtpolizei@riedstadt.de

Herr Littwin

Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs

Telefon:
06158 181-651
E-Mail:
stadtpolizei@riedstadt.de

Frau Yildirim

Außendienst, Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs

Telefon:
06158 181-651
E-Mail:
stadtpolizei@riedstadt.de

Frau Zienkiewicz

Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder

Telefon:
06158 181-651
E-Mail:
stadtpolizei@riedstadt.de