Wiederkehrende Straßenbeiträge

Die Stadtverordnetenversammlung Riedstadt hatte im September 2017 einen Grundsatzbeschluss gefasst, das seitherige System der Straßenbeiträge zum 1. Januar 2019 umzustellen - von Einmalzahlungen ausschließlich durch die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern in einem Abrechnungsbezirk. Die wiederkehrenden Straßenbeiträge sind aufgrund einer gesetzlichen Änderung (§ 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben) zulässig. Am 13. Dezember 2018 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Satzungsentwurf beschlossen, sodass die neue Regelung zum 1. Januar 2019 in Kraft trat.

Die wiederkehrenden Straßenbeiträge galten ab 2019 für einzeln fixierte so genannte Abrechnungsbezirke. Ein fünfjähriges Sanierungs- oder Bauprogramm bildete die Grundlage für die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge. Dabei wurden die Kosten – nach Abzug eines Gemeindeanteils – auf alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer umgelegt und durch entsprechende Jahresbeiträge der Anwohnerinnen und Anwohner im gesamten Bezirk finanziert – auch wenn sie nicht selbst und direkt von einer Straßensanierung betroffen waren.
Die anteiligen Kosten wurden also auf mehrere Schultern verteilt und nicht mehr wie seither zu einem Großteil von den direkten Anwohnerinnen und Anwohnern gefordert. Hier können – beispielsweise bei größeren Eckgrundstücken – mitunter sehr hohe Summen entstehen, welche die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer finanziell überfordern. Die vergleichsweise geringeren wiederkehrenden Straßenbeiträge sind, entsprechend dem Sanierungsprogramm, in fünf Jahresraten zu zahlen.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einem Beschluss von November 2022 festgestellt, dass zumindest einzelne Bestandteile der Beitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge unwirksam sind, weil den Stadtverordneten keine ausreichende Beitragskalkulation zur Billigung unterbreitet worden sei. Des Weiteren fehle es auch an der Billigung eines Bauprogramms durch die Stadtverordnetenversammlung. Daher wurde den Stadtverordneten eine grundlegend überarbeitete Beitragssatzung für die Jahre 2019 bis 2022 und ein Bauprogramm zur Abstimmung vorgelegt, um die Satzung rückwirkend zu heilen. Unterlegt wurde dies mit zahlreichen Informationen zur Beitragskalkulation.

In der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2023 wurde das Paket aus Satzung, Beitragssatzung, Straßenbauprogramm 2019 bis 2022 und Aufhebung der alten Satzungen einstimmig angenommen. Zugleich wurde beschlossen, dass die neue Satzung befristet wird und am 1.1.2025 außer Kraft tritt. Damit werden für Straßensanierungen ab 2025 keine Straßenbeiträge mehr erhoben. 

Generell stehen alle öffentlichen Sitzungsunterlagen der Riedstädter Kommunalpolitik über das Rats- und Informationssystem auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Zur Vereinfachung der Recherche sind Unterlagen zum Thema wiederkehrende Straßenbeiträge unter den nachfolgenden Links auch hier direkt abrufbar:

Für Erläuterungen und Fragen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe Bauen für Wiederkehrenden Straßenbeiträge unter 06158 181-315 oder E-Mail strassenbeitraege@riedstadt.de wenden.