Fundbüro
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, muss dieser im Fundbüro abgegeben werden, sobald er einen Wert von 10,00 € übersteigt. Natürlich werden auch Wertgegenstände mit einem Wert von unter 10,00 € angenommen und verwahrt. Für die Registrierung des Fundgegenstands werden der Fundort, die Fundzeit und die Personalien des Finders dokumentiert.
Die Aufbewahrungsfrist der Fundsachen beträgt mindestens sechs Monate. Meldet sich der Eigentümer in dieser Zeit nicht, hat der/die Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümer der Sache. Bei Schlüsseln und elektronischen Datenträger wie z. B. Mobiltelefone und Tablets wird das Eigentum nicht auf den/die Finder/in übertragen. Die Einnahmen werden fließen in den Haushalt der Stadt.
Fundsachen, bei denen die Frist abgelaufen ist, werden in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.
Fundtiere sind von der Versteigerung ausgeschlossen.