Haushalt & Finanzen
Die Stadt Riedstadt führt ihr Haushalts- und Rechnungswesen in der doppelten Buchführung (Doppik). Mit der Doppik wird in erster Linie das Ziel verfolgt, die Steuerung auf kommunaler Ebene zu verbessern. Somit werden z.B. durch die Bilanz Vermögen und Schulden gegenübergestellt. Außerdem führt die Doppik dazu, dass der Fokus nicht nur auf den Zahlungen liegt, sondern zu einem ressourcenorientierten Haushalt übergegangen wird.
Aktuelle Haushaltssituation
Haushaltsplan 2026
Der Haushalt der Büchnerstadt Riedstadt für das Jahr 2026 wurde am 05. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und am 25. Juni 2026 beschlossen. Erst nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung tritt der Haushalt offiziell in Kraft und ermöglicht die Umsetzung der geplanten Projekte und Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Büchnerstadt Riedstadt in der vorläufigen Haushaltsführung.
Haushaltsplan 2025
Der Haushalt der Büchnerstadt Riedstadt für das Jahr 2025 wurde am 23. Januar 2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und mit Schreiben vom 03.07.2025 von der Kommunalaufsicht als nicht genehmigungsfähig zurückgestellt. Die Büchnerstadt Riedstadt wurde in diesem Schreiben aufgefordert Nachbesserungen in Form eines Anpassungsbeschlusses vorzunehmen. Dieser Anpassungsbeschluss wurde am 25. November 2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, so dass mit Schreiben vom 01. Dezember 2025 der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
Haushaltsplan
In diesem Bereich stehen Ihnen alle Haushaltspläne ab dem Haushaltsjahr 2014 zum Download zur Verfügung. Außerdem können Sie mit Hilfe des interaktiven Haushaltsplans der Axians IKVS GmbH den Haushaltsplan digital und leichter verständlich einsehen. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link um den Haushaltsplan interaktiv anzuschauen.
Im Jahr 2014 wurde die Firma Eckermann & Krauß GbR durch die Riedstädter Politik beauftragt ein Konsolidierungskonzept zu erstellen. Dieses wurde durch einen Projektablauf in mehreren Phasen erstellt. Den Abschlussbericht inklusive der Anlagen können Sie einfach über den nachfolgenden Link herunterladen.
Haushaltspläne zum Herunterladen
Jahresabschluss
In diesem Bereich stehen Ihnen alle geprüften Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2014 zum Download zur Verfügung. Zuletzt wurde der Jahresabschluss 2019 geprüft. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Prüfung am 11.12.2025 beschlossen und den Magistrat gleichzeitig entlastet.
Wichtige Begriffe kurz erläutert
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten je Produktbereich und je Produkt des Ergebnis- und Finanzhaushalts sowie dem Stellenplan (§ 95 HGO, §§ 1 – 5 GemHVO). Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Die Teilhaushalte sind in gesetzlich vorgeschriebene Produktbereiche und in die darin enthaltenen finanzstatistischen Produkte unterteilt.
Der Haushaltsplan wird vom Magistrat aufgestellt und anschließend in öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse beraten und von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist durch die Gemeinde für jedes Jahr zu erlassen. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplans, des Höchstbetrags der Liquiditätskredite, der Steuersätze, zum Haushaltssicherungskonzept und zum Stellenplan.
Der Vorbericht ist ein zentraler Bestandteil des Haushaltsplans. Er soll einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung der beiden Vorjahre geben. Außerdem bietet er die Möglichkeit, sich einen kompakten und gezielten Überblick über die finanzwirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Lage der Büchnerstadt Riedstadt zu informieren.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans. Er hat die erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehenden eingestellten Arbeitnehmer auszuweisen. Außerdem ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.
Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufträge für laufende Verwaltung.
Erträge sind beispielsweise Steuern, Gebühren und Zuweisungen. Aufwendungen sind zum Beispiel Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen oder Zinsaufwendungen.
Der Finanzhaushalt stellt nur die Positionen dar, die zu Ein- oder Auszahlungen auf dem Konto führen. Daher sind im Finanzhaushalt zum Beispiel keine Abschreibungen dargestellt.
Das Investitionsprogramm ist im Zuge der Haushaltsplanaufstellung, jährlich durch die Kommune aufzustellen. Es umfasst einen Zeitraum von sechs Jahren (Ergebnis Vorvorjahr, Ansatz Vorjahr, Ansatz laufendes Jahr sowie die drei Folgejahre) und stellt die Aus- und Einzahlungen des Anlagevermögens dar.
Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungsinstrument der Gemeinde. Er ist für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er zeigt an, wie die im Haushaltsplan veranschlagten Erträge, Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen tatsächlich realisiert wurden. Der Jahresabschluss stellt somit die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Büchnerstadt Riedstadt dar.
Die vorläufige Haushaltsführung gilt, wenn zu Beginn des Haushaltsjahres (01.01) die Haushaltssatzung noch nicht veröffentlicht wurde. In dieser Zeit darf die Gemeine nur Ausgaben tätigen, die zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sind und zur Fortführung notwendiger laufender Aufgaben unerlässlich sind. Das bedeutet, es dürfen z.B. nur Gehälter gezahlt werden, vertragliche Verpflichtungen geleistet werden oder gesetzlich vorgeschriebene Leistungen (Reparatur, Instandhaltung, Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) erbracht werden.